AGB NOVADENT-Card
1. Geltungsbereich
Die NOVADENT-Card wird von der NOVADENT GmbH herausgegeben. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der NOVADENT GmbH zur Lieferung von Zahnersatz in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
2. NOVADENT-Card
2.1 Die NOVADENT-Card berechtigt ihren Inhaber zur Inanspruchnahme eines zusätzlichen Rabattes in Höhe von 5% auf alle zahntechnischen Leistungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste der NOVADENT GmbH.
2.2 Der Preis für die NOVADENT-Card beträgt 12,- Euro im Jahr (umgerechnet 1,- Euro pro Monat). Er wird bei der Bestellung mit Abbuchungsvollmacht automatisch eingezogen.
2.3 Die NOVADENT-Card ist Eigentum der NOVADENT GmbH.
2.4 Die NOVADENT-Card kann nur von Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.
3. Inanspruchnahme des Rabattes
3.1 Der Anspruch auf den Rabatt besteht nur bei Vorlage eines von der Krankenkasse genehmigten Heil- u. Kostenplanes. Der Rabattanspruch des Karteninhabers entsteht mit Bestellung des Zahnersatzes durch den Zahnarzt unter Angabe der NOVADENT-Card Identifikationsnummer, die auf der Karte verzeichnet ist.
3.2 Der Karteninhaber ist verpflichtet, dem behandelnden Zahnarzt seine Kartennummer für seine Zahnersatzbestellung mitzuteilen. Unterlässt er die Information des Zahnarztes, geht ihm nur für diese Arbeit der Rabattanspruch verloren. Der generelle Rabattanspruch für weitere Arbeiten bleibt ihm für die restliche Vertragslaufzeit erhalten.
3.3 Ist die Behandlung des Inhabers der NOVADENT-Card bei einem gewünschten Zahnarzt - gleichgültig aus welchem Grund - nicht möglich, wird die NOVADENT GmbH alternative Zahnärzte in deren Umgebung empfehlen, die Patienten unter Einbeziehung von Zahnersatzprodukten von NOVADENT behandeln.
4. Antragstellung
4.1 Der Kartenvertrag kommt mit Übersendung der NOVADENT-Card zustande.
4.2 Die NOVADENT GmbH behält sich das Recht vor, den Antrag nicht anzunehmen und ohne Angaben von Gründen den Antragsteller den Jahresbeitrag zurück zu erstatten.
5. Geltungsdauer
5.1 Die Geltungsdauer der NOVADENT-Card beträgt 1 Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die NOVADENT-Card nicht bis 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gegenüber der NOVADENT GmbH gekündigt wird. Ausschlaggebend ist das Ausstellungsdatum der Karte.
5.2 Mit Ablauf des Kartenvertrages ist der Karteninhaber nicht mehr berechtigt, die NOVADENT-Card weiter zu benutzen. Die NOVADENT GmbH kann den Karteninhaber auffordern, die NOVADENT-Card zurückzugeben oder zu vernichten.
6. Umtausch, Erstattung, Ersatz
6.1 Die NOVADENT-Card ist vom Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen.
6.2 Für eine abhanden gekommene NOVADENT-Card wird gegen ein Entgelt von 10 Euro eine Ersatz-NOVADENT-Card für die verbleibende Geltungsdauer ausgestellt. Die abhanden gekommene NOVADENT-Card verliert mit Zugang der Ersatz-NOVADENT-Card ihre Gültigkeit und ist bei Wiederauffinden unverzüglich an die NOVADENT GmbH zurückzugeben.
7. Datenschutz
7.1 Die mit der NOVADENT-Card-Bestellung umseitig erhobenen personenbezogenen Kundendaten werden für die Erstellung und Abwicklung der NOVADENT-Card, zur Kundenbetreuung sowie zur Verbesserung des Leistungsangebotes der NOVADENT GmbH verwendet. Datenauswertungen zu Marketingzwecken werden unpersonifiziert durchgeführt. Verantwortlich für die Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten ist die NOVADENT GmbH. Mit Ausnahme der eingebundenen Vertriebspartner werden keine Daten an Stellen außerhalb der NOVADENT GmbH übermittelt.
Sollte ein Karteninhaber der Verwendung der Daten zur Kundenbetreuung nicht zustimmen, kann der Widerspruch an die NOVADENT GmbH gerichtet werden.

