AGB NOVADENT-Card
1. Geltungsbereich
Die NOVADENT-Card wird von der NOVADENT GmbH herausgegeben. Es
gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der NOVADENT GmbH zur Lieferung von
Zahnersatz in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden
Bestimmungen nichts anderes ergibt.
2. NOVADENT-Card
2.1 Die NOVADENT-Card
berechtigt ihren Inhaber zur Inanspruchnahme eines zusätzlichen Rabattes in
Höhe von 5% auf alle zahntechnischen Leistungen gemäß der jeweils gültigen
Preisliste der NOVADENT GmbH.
2.2 Der Preis für die NOVADENT-Card beträgt 12,- Euro im Jahr (umgerechnet 1,- Euro pro Monat).
Er wird bei der Bestellung mit Abbuchungsvollmacht automatisch eingezogen.
2.3 Die NOVADENT-Card
ist Eigentum der NOVADENT GmbH.
2.4 Die NOVADENT-Card
kann nur von Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland beantragt
werden.
3. Inanspruchnahme des Rabattes
3.1 Der Anspruch auf den Rabatt besteht nur bei Vorlage eines
von der Krankenkasse genehmigten Heil- u. Kostenplanes. Der Rabattanspruch des
Karteninhabers entsteht mit Bestellung des Zahnersatzes durch den Zahnarzt
unter Angabe der NOVADENT-Card Identifikationsnummer, die auf der Karte verzeichnet ist.
3.2 Der Karteninhaber ist verpflichtet, dem behandelnden
Zahnarzt seine Kartennummer für seine Zahnersatzbestellung mitzuteilen.
Unterlässt er die Information des Zahnarztes, geht ihm nur für diese Arbeit der
Rabattanspruch verloren. Der generelle Rabattanspruch für weitere Arbeiten
bleibt ihm für die restliche Vertragslaufzeit erhalten.
3.3 Ist die Behandlung des Inhabers der NOVADENT-Card bei einem gewünschten Zahnarzt -
gleichgültig aus welchem Grund - nicht möglich, wird die NOVADENT GmbH
alternative Zahnärzte in deren Umgebung empfehlen, die Patienten unter
Einbeziehung von Zahnersatzprodukten von NOVADENT behandeln.
4. Antragstellung
4.1 Der Kartenvertrag kommt mit Übersendung der NOVADENT-Card zustande.
4.2 Die NOVADENT GmbH behält sich das Recht vor, den Antrag
nicht anzunehmen und ohne Angaben von Gründen den Antragsteller den
Jahresbeitrag zurück zu erstatten.
5. Geltungsdauer
5.1 Die Geltungsdauer der NOVADENT-Card beträgt 1 Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils
ein weiteres Jahr, sofern die NOVADENT-Card
nicht bis 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gegenüber der NOVADENT GmbH
gekündigt wird. Ausschlaggebend ist das Ausstellungsdatum der Karte.
5.2 Mit Ablauf des Kartenvertrages ist der Karteninhaber nicht
mehr berechtigt, die NOVADENT-Card weiter zu benutzen. Die NOVADENT GmbH kann
den Karteninhaber auffordern, die NOVADENT-Card zurückzugeben oder zu
vernichten.
6. Umtausch, Erstattung, Ersatz
6.1 Die NOVADENT-Card
ist vom Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen.
6.2 Für eine abhanden gekommene NOVADENT-Card wird gegen ein Entgelt von 10 Euro eine Ersatz-NOVADENT-Card für die verbleibende
Geltungsdauer ausgestellt. Die abhanden gekommene NOVADENT-Card verliert mit Zugang der Ersatz-NOVADENT-Card ihre Gültigkeit
und ist bei Wiederauffinden unverzüglich an die NOVADENT GmbH zurückzugeben.
7. Datenschutz
7.1 Die mit der NOVADENT-Card-Bestellung umseitig erhobenen personenbezogenen Kundendaten werden für die
Erstellung und Abwicklung der NOVADENT-Card,
zur Kundenbetreuung sowie zur Verbesserung des Leistungsangebotes der NOVADENT
GmbH verwendet. Datenauswertungen zu Marketingzwecken werden unpersonifiziert
durchgeführt. Verantwortlich für die Erhebung und Verwendung der
personenbezogenen Daten ist die NOVADENT
GmbH. Mit Ausnahme der eingebundenen Vertriebspartner werden keine Daten
an Stellen außerhalb der NOVADENT GmbH übermittelt.
Sollte ein Karteninhaber der Verwendung der Daten zur
Kundenbetreuung nicht zustimmen, kann der Widerspruch an die NOVADENT GmbH
gerichtet werden.